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Umweltkranke und ihre Situationen werden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Und oft vermissen Betroffene unterstützende Ansprechpartner, Aktionen oder Hinweise. Wenn nicht wir für unsere Belange eintreten, wer dann? Jede Stimme zählt im Bereich der Aufklärung und Mit-wirkung! Immer wieder gibt es  Gelegenheiten auf relevante Themen hinzuweisen. Mag sein, dass einige Bemühungen vergeblich sind. Kann aber auch sein, dass einige Saatkörner fruchten. Im Schulterschluss gemeinsam mehr erreichen! Gemeinsam für mehr Unterstützung, Aufklärung und positive Aufmerksamkeit. Hier finden Sie Aktionshinweise, Dokumentationshilfen und Tipps bzgl. Ratgebern.

Hier finden Sie einige Hinweise zu (Datum der letzen Aktualisierung):

Welttag von MCS, CFS und FMS am 12.05.
– Welttag 2022: Erfolgreiche Pressearbeit i.d. Region und YouTube-Präsentation
– Welttag 2021: (Inter-)nationalea Aktionspaket (inkl. Erfolgsberichte)

Welttag der Patientensicherheit am 17.09. 
Offener Brief an die Gesundheitsminister und Antwortschreiben (21.11.2023)
–  Unsere YouTube-Präsentation anlässlich des Welttages 2022 (15.04.2024)
– Aktionspaket zum Welttag 2020 (inkl. Artikelpublikation) [15.04.2024]

AKTIONEN

Barrierefreiheit
Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit. Denn wo Orte und Räume nicht barrierefrei sind, bleibt vielen eine Teilhabe am sozialen Leben verwehrt.[1] Barrierefreiheit erfordert für diverse Patientengruppen u. a. auch mehr Duftstofffreiheit. Insbesondere in Kliniken, Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen. [2][3] Um eine bessere Inklusion zu ermöglichen, ist bzgl. der „umwelt-bedingten Barrieren“ nach § 3 BGG auch dem Aspekt chemikalien-bedingter Barrieren mehr Beachtung zu schenken.[4] Australien hat dies z.B. im Leitfaden für Behindertenzugänge berücksichtigt [5], in USA und Kanada gibt es viele duftstofffreie Kliniken, Gebäude, Einrichtungen und Veranstaltungen.[6]

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Vorbild für die gesetzlichen Definitionen der Barrierefreiheit in Deutschland ist
§ 4 BGG. Diese Definition hat maßgebend zu dem Verständnis beigetragen, dass die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Umwelt genauso gleichberechtigt zu berücksichtigen sind wie alle anderen Anforderungen auch. [1] Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) § 4 besagt:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrs-mittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informations-verarbeitung, akustische und visuelle Informations-quellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebens-bereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.[..][2]

Zum Thema „Barrierefreiheit“ gehört unter anderem die medizinische Versorgung (zum Beispiel barrierefreie Arztpraxen), barrierefreie Mobilität, aber auch allgemein barrierefreie Angebote von Produkten und Dienstleistungen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Barrierefreiheit ist die zentrale Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. [3]

Die Barrierefreiheit ärztlicher Praxen ergibt sich aus dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dieser bezieht sich auf alle gesetzlich Versicherten, also jene mit und ohne eine Behinderung. In § 17 Abs. 1 SGB I heißt es,

die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Sozialleistungen in barrierefreien Räumen erbracht werden.[4]

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Aktionspläne zum Hitze- und Sonnenschutz
Hitze- und Sonnenschutz ist wichtig. Auch den Verantwortlichen der Gesundheitspolitik, weswegen entsprechende Aktionspläne vorgesehen sind.[1]  Bezüglich angedachter Spender zur kostenlosen Sonnencreme-Versorgung im öffentlichen Raum wird aber vermutlich wieder ein wichtiger Aspekt vernachlässigt:  Auch wenn die jeweilige Sonnencreme-Marke als Allergiker freundlich bezeichnet wird, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Duftstoffe bzw. Parfüm enthalten. Dabei reagiert einer nationalen Studie zufolge bereits jeder Fünfte mit (z.T. massiven) physischen Beschwerden auf Duftstoffe.[2]

Laut einer anderen Umfrage, die der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) durchgeführt hat, beeinträchtigen die Beschwerden das Befinden duftstoffsensibler Personen so stark, dass jeder Zweite sogar medizinische Hilfe in Anspruch nehmen musste. Dr. Silvia Pleschka vom DAAB wies in einem Interview ergänzend darauf hin: „Chemikalien wie Duftstoffe nehmen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Und über Langzeit- und Kombinationseffekte ist viel zu wenig bekannt.“[3]

Obwohl auch der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in seiner Broschüre „Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst“ ausdrücklich empfiehlt, zu Reinigungs- und Desinfektionszwecken Produkte ohne Duft- und Konservierungsstoffe zu verwenden,[4] fand dies bereits im Zuge der Pandemiemaßnahmen keine ausreichende Berücksichtigung. Droht nun eine traurige Fortsetzung großflächiger Aktionsmaßnahmen, die wichtige Aspekte des Gesundheitsschutzes vernachlässigt?

Hier einige verlinkte Presseberichte zu angedachten Maßnahmen kostenloser Sonnencreme-Versorgung (keine vollständige Übersicht, unverbindliche Auswahl):

Sonnencreme kostenlos: Norderstedt stellt zehn Spender auf
Gibt es in München bald kostenlos Sonnencreme?
Kostenlose Sonnencreme: Eimsbüttel will Spender aufstellen 
Kostenloser UV-Schutz in Neuss 
Stuttgarts Grüne fordern kostenlose Abgabe von Sonnencreme 
Gratis Sonnencreme für bessere Hautkrebsvorsorge in Barmer Geschäftsstellen

Duftstoffe aus den unterschiedlichsten Konsumgütern reichern sich unter Umständen im Körper an.[5] Aber auch in der Umwelt summiert sich die Belastung durch Duftchemikalien und beeinträchtigt u. a. die Luftqualität in Innenräumen, aber auch im Freien.[6] So ist die Luftverschmutzung durch Duftprodukte und VOCs (flüchtige organische Verbindungen, z. B. aus Sprays und Putzmitteln) zwischenzeitlich genauso hoch wie durch Autoabgase.[7] Parfümierte Konsumgüter sind bereits in den Fokus der US-Regulierungsbehörden gerückt.[6][8] Auch in Deutschland ist diesem Thema unter den Aspekten des Gesundheits- und Umweltschutzes deutlich mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Neben einer besseren Aufklärung der Verbraucher sollten Duftstoffe in öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich vermieden und dies ggf. in gesundheits-politischen Aktionsplänen berücksichtigt werden. Inhalation ist der häufigste Expositionsweg, weshalb Luftschadstoffe eine große Bedeutung haben.[9] Gesunde Atemluft ist wichtig. Auch für Menschen, die (luftgetragene) Duftstoffe aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Hitze- und Sonnenschutz ja – aber ohne gesundheits-gefährdende Stoffe für empfindliche Personen. Auch diese müssen geschützt werden! Es sollte also ggf. eine duftstofffreie Produktwahl getroffen werden. Möchten Sie dazu an verantwortliche Stelle herantreten?

Hier können Sie einen entsprechenden Offenen Brief  dazu aufrufen, kostenlos herunterladen und verwenden:

(Verlinkte) Quellen:
[1] BMG „Gesundheitsrisiko Hitze“, siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/hitze.html
[2]
Klaschka U., Interview: „Plädoyer für mehr Duftstofffreiheit“ UMG 36 | 2-2023

[3] Pleschka S., Interview: „Gefährdende Duftstoffe als unsichtbare Barrieren“ UMG 35 | 4/2022 
[4] DGUV „Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst“ siehe (S. 37/41/79)
[5] Artikel Burda, chz/dpa, 30 April 2023 „Betroffene sind oft verzweifelt – Wenn Duftstoffe die Gesundheit belasten“ 
[6] Steinemann A (2021) „The fragranced products phenomenon: air quality and health, science and policy“ Air Qual Atmos Health 14, 235–243, https://doi.org/10.1007/s11869-020-00928-1 
[7] ntv Wissen „Konsum-Produkte verschmutzen die Luft“ 
[8] CARB California Air Resources Board (2019)
[9
] Ovenhausen et al. „Die Rolle der Luftschadstoffe bei neurodegenerativen Erkrankungen und MCS“ UMG 36 | 3-2023

Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Das BMG möchte Hindernisse beim Zugang zur medizinischen Versorgung für die Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abbauen. Dabei sollten Betroffene bzw. deren Patientenvertretungen zu Beteiligten werden: Im Oktober 2023 fiel der Startschuss für entsprechende Ideen-Einreichungen bis zum 15.12.2023 mittels eines Onlinetools. Hoffentlich haben sich viele Patientengruppen  – auch aus den Reihen MCS-Kranker – an dem Meldeverfahren beteiligt! Unsererseits haben wir folgende 11 Zielsetzungen vorgeschlagen und damit auch nochmals unsere Anliegen des Offenen Briefes vom 17.09.2023 platziert:

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Handlungsfeld I:
Barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung

I.1. Barrierefreie Arztpraxen:

  • Ziel: Arztpraxen sind auch für duftstoffempfindliche Patienten barrierefrei zugänglich und deren Patientensicherheit wird optimiert.
  • Ziel: Weniger Diskriminierung, mehr Akzeptanz, Barrierefreiheit und Schutz für Patienten mit Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) durch Ärzte/Praxisteam mit Basiswissen zu der Multisystem-Erkrankung und der damit oft verbundenen Duftstoff-, Medikamenten- u. Material-unverträglichkeiten.

I.2. Barrierefreie Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen:

  • Ziel: (Reha)Kliniken sind auch für duftstoffempfindliche Patienten barrierefrei zugänglich und deren Patientensicherheit wird optimiert.
  • Ziel: Weniger Diskriminierung, mehr Barrierefreiheit, Akzeptanz und Schutz für Patienten mit Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) in (Reha)Kliniken durch Ärzte/Mitarbeiter mit Basiswissen zu der Multisystem-Erkrankung und der damit oft verbundenen Duftstoff-, Medikamenten- u. Materialunverträglichkeiten.
  • Ziel: Mehr Patientensicherheit und Barrierefreiheit für duftstoffempfindliche Patienten auch in Kliniken und Reha-Einrichtungen, die (noch) keine duftstofffreien Konzepte umsetzen.

I.6. Weitere Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung:

  • Ziel: Die fachlichen und regionalen Lücken des Versorgungsnetzes im Bereich der Klinischen Umweltmedizin (KUM) werden überbrückt durch ein kooperatives Versorgungsmodell. Dabei können niedergelassene und Klinik-Ärzte sowie Patienten bzgl. Beratung, Behandlung und Patientenversorgung auf ein zentrales Kompetenzteam der KLINISCHEN Umweltmedizin zurückgreifen.

Handlungsfeld II:
Barrierefreiheit in der Langzeitpflege

II.1. Abbau von Barrieren in der Versorgung, Digitalisierung:

  • Ziel: Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegedienste sind auch für Patienten mit Duftstoffunverträglichkeiten oder Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) barrierefrei nutzbar und deren Patientensicherheit wird optimiert

Handlungsfeld III:
Inklusive Prävention

III.1. Barrierefreie Präventionsleistungen:

  • Ziel: Mehr Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer mit einer Duftstoffunverträglichkeit oder Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) durch behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, um deren Ausfallzeiten zu reduzieren und Erwerbsfähigkeit bestmöglich zu erhalten.

Handlungsfeld IV:
Inklusion durch Digitalisierung

IV.1. Etablierung personenzentrierter und digital unterstützter sektoren- und professionsübergreifender Versorgungsprozesse:

  •  Ziel: Patienten-Orientierungshilfen bzgl. Barrierefreiheit:
    Zentrales Verzeichnis auch zu Kliniken
    – mit duftstoff- u. latexfreiem Umfeld
    – mit Umweltkrankenzimmer o. umweltmedizin. Abteilung
    – mit ausgebildeten Ärzten auch i.S. Klinischer Umweltmedizin (KUM)
    – mit Erfahrung im Umgang mit MCS-Patienten
    (Patienten mit Multipler Chemikalien Sensitivität: besondere Herausforderung Klinikaufenthalt)
    – die bei Ernährung besondere Kostformen anbieten können (Unverträglichkeiten etc)
  • Ziel: Optionale Vorbereitung des Anamnesegespräches durch den Patienten mittels strukturierter Fragebögen, um ein hochwertiges u. zielgerichtetes Arzt-Patienten-Gespräch zu unterstützen. Dies ist insbes. auch bei empfindlichen Personen hilfreich, deren Konzentrationsfähigkeit z.B. durch Raumluftbelastungen (Duftstoffe, Desinfektionsmittel o.Ä.) beeinträchtigt werden kann.

IV.3. Nutzenorientierte Technologien und Anwendungen:

  • Ziel: Mehr Barrierefreiheit durch Reduzierung unnötiger Praxisbesuche, insbes. für Patienten mit Handicap.

=> Zu jedem der o.g. Ziele haben wir wie gefordert auch konkrete Maßnahmen, mögliche Umsetzungsformen, Statushinweise und  Zeitrahmen ergänzt. Hierbei konnten wir unterstützend auf unsere diversen Ausarbeitungen bzw. unsere internationalen Übersichten zurückgreifen.<=

Frau mit Atemschutz-Maske
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Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit berät und unterstützt Behörden und Verwaltungen bezüglich der Umsetzung der Barrierefreiheit. Als kompetente Ansprechpartnerin hilft die Fachstelle, Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung weiter zu verbessern – und dies in einem breiten Spektrum: angefangen vom baulichen Zugang bis hin zur barrierefreien Information und Kommunikation. Außerdem berät die Bundesfachstelle im Rahmen ihrer Kapazitäten auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft zu Fragen der Barrierefreiheit, um einen wichtigen Impuls für mehr Barrierefreiheit im privaten Sektor zu geben. Im Zuge ihrer Öffentlich-keitsarbeit trägt die Bundesfachstelle dazu bei, dass das Thema Barrierefreiheit in Deutschland an Präsenz gewinnt. Quelle: Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

In ihren Newslettern integriert die Bundesfachstelle ab Dezember 2023 eine neue Interview-Reihe „3 Fragen an…“ und widmet sich hier dem Thema seltener Erkrankungen. Im ersten Interview geht es um die selten erkannte Krankheit Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) und auch allgemein um die gesundheitlichen Probleme in Verbindung mit Duftstoffen. Hier können Sie diesen Artikel aus dem Newsletter 2/2023 aufrufen:

Wer auch noch die weiteren Inhalte des Newsletters betrachten möchte, gelangt über diesen Link zur entsprechenden Ausgabe des Newsletter 2/2023.

Mehr zum Thema „Düfte als unsichtbare Barrieren“ finden Sie übrigens hier (verlinkt) auf unserer Startseite.

Barrierefreiheit umfasst mehr als Rollstuhlrampen: Doch weil die Problematik der unsichtbaren Behinderungen und Barrieren leider so oft verkannt wird, nachfolgend eine kleine Auswahl weiterer Berichterstattungen zu diesem Thema: 

Projekt „Stopp! Wo kommst du nicht voran?“  
Einkaufen, zum Arzt oder ins Kino gehen, auf den Bahnsteig oder mit dem Bus vom Dorf in die Schule kommen: Für uns alle ist es lebens-wichtig, dass wir uns ohne Barrieren bewegen können. Viele stoßen allerdings Tag für Tag auf Hindernisse. Barrierefreiheit – diese Erfordernis beschränkt sich nicht auf Rollstuhlrampen.  

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Das Projekt bezieht Veranstaltungen und Pressearbeit ein und wird in Sachsen-Anhalt umgesetzt, um allgemeine Hindernisse im Alltag aufzuzeigen. Vielleicht macht das auch Schule über die Bundeslandgrenzen hinaus? Das wäre wünschenswert! Hier erfahren Sie mehr zu diesem Projekt: https://correctiv.org/themen/wo-kommst-du-nicht-voran/

Mit nachstehendem Mail vom 14.04.2024 haben wir das Projektteam auf das vielfach unterschätzte Problem der unsichtbaren Duftbarrieren hingewiesen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns über Ihre Initiative, dass Barrierefreiheit sich nicht auf Rollstuhlrampen beschränkt. Dazu möchten wir Sie auf einen häufig unterschätzten Aspekt hinweisen, der bundesweit ein zunehmendes Problem darstellt: Hätten Sie gedacht, dass bereits jeder 5. in Deutschland gesundheitliche Beschwerden mit Duftstoff-Expositionen in Verbindung bringt? Duftstoffe stellen also für viele Menschen unsichtbare Barrieren dar – doch sind leider nahezu allgegenwärtig!

Die Folge: Wer Duftstoffe aus gesundheitlichen Gründen meiden muss, ist stark ausgegrenzt (Teilhabe am sozialen Leben) und hat auch in der Alltagsbewältigung mit vielfältigen Problemen zu kämpfen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat das Thema auch in diesem (verlinkten) Newsletter aufgegriffen.  

Barrierefreiheit erfordert also für viele Menschen u. a. auch mehr Duftstofffreiheit. Insbesondere in Kliniken, Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen. [1][2] Um eine bessere Inklusion zu ermöglichen, ist bzgl. der „umweltbedingten Barrieren“ auch dem Aspekt chemikalien-bedingter Barrieren mehr Beachtung zu schenken. So gibt es z.B. in USA und Kanada bereits viele duftstofffreie Kliniken, Gebäude, Einrichtungen und Ver-

anstaltungen. Auch in Schweden wurden z.T. bereits Regelungen für duftstofffreie Gesundheitsversorgungen getroffen.[3]

Wir würden uns freuen, wenn Sie diesem Barriereaspekt im Rahmen Ihrer Kampagne in Sachsen-Anhalt (aber auch darüber hinaus) Raum für entsprechende Aufklärung geben könnten!     

Besten Dank für Ihre Lesezeit und Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen“

MCS-Awarenessday (Welttag) am 12. Mai
Der internationale Tag (auch) für „Menschen, die an MCS erkrankt sind“ ist Teil einer Dachkampagne, die 1992 von Tom Hennessy ins Leben gerufen wurde. Die Absicht ist, mehr Bewusstsein für chronische Erkrankungen wie CFS, FMS und MCS und die damit verbundenen Lebensumstände zu schaffen. In den meisten Fällen wissen viele Menschen, z. T. auch im medizinischen Bereich, wenig darüber. Es liegt u. a. an den Betroffenen, das Bewusstsein für diese Krankheit zu schärfen.*) Die Problemstellungen  MCS-Kranker brauchen jedoch über den Awareness-Day hinaus Aufmerksamkeit und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.

MCS-Welttag 2022

„Vergessene melden sich zu Wort: Menschen mit Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS)“

Am 12. Mai ist wieder der Internationale Tag u. a. für die chronische Multisystem-Erkrankung MCS. Im Lauf der Jahrzehnte verbesserte sich zwar die internationale Studienlage und der Wissens-stand. Aber die Lage MCS-Kranker ist unverändert kritisch. Es mangelt eigentlich an allem: fachkompetenten Ärzten der Klinischen Umwelt-medizin, Patientensicherheit, Ansprechpartner, Klinikleitfäden, Kranken-kassenleistungen, verträglichem Wohnraum…..und Akzeptanz. Diese wird erschwert, da es sich um eine unsichtbare Behinderung und ein überwiegend unbekanntes Krankheitsbild handelt. Doch scheint sich eine Decke des Schweigens über diese Patientengruppe zu legen. Oder wann haben Sie zuletzt einen informativen (Fach-)Artikel zu MCS in Händen gehalten? Dabei wäre Aufklärung so wichtig. Denn ein frühzeitiges Erkennen von MCS und das Einleiten geeigneter Maß-nahmen könnten helfen, Arbeitskraft und Lebensqualität zu erhalten. Wehret den Anfängen, heißt es doch schon im Volksmund. Im Bemühen um eine bessere Aufklärung haben wir daher eine 2-teilige YouTube-Präsentation veröffentlicht:

Im ersten Teil der Präsentation

  • stellen Betroffene einige Informationen zu MCS zur Verfügung,
  • melden sich selbst zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen. Dabei werden auch die (unfreiwilligen!) Arzt-Odysseen deutlich.
  • Aber auch beispielhafte Anregungen zur Unterstützung MCS-Kranker am Arbeitsplatz, durch Entscheidungsträger oder im persönlichen Kontakt werden aufgezeigt.

Teil 2 dieser Präsentation beinhaltet ergänzend folgende Themen:

  • Eingebettet in Kurzstories (Echtfälle) werden die charakteristischen Merkmale von MCS vorgestellt.
  • Neben den Diagnosekriterien wird dazu auch die Duftstoff-Thematik skizziert. Und zwar unter den Blickwinkeln MCS, Gesundheit und Umweltschutz.

Bitte helfen Sie mit, diese Patientengruppe zu unterstützen. In der Hoffnung auf ein besseres und gesünderes Leben für uns alle.

MCS-Welttag 2021

Folgende Unterlagen haben wir 2021 zur Vorbereitung auf den Aktionstag erstellt:

  • Eine Presseinformation (PI) mit Anpassungsoptionen für regionale Selbsthilfegruppen (SHG)
  • Eine Anlage zur PI mit unterstützenden Aussagen eine Arztes
  • Vorschläge für die Verwendung/regionale Pressearbeit
  • Eine Homepage-Version mit den inhaltlichen Zusammenfassungen aus den beiden vorgenannten Unterlagen in drei Sprachen (Dokument nachfolgend jeweils  verlinkt)

Die Unterlagen haben wir unterstützend für etwaige regionale Aktionen allgemein zur Verfügung gestellt:

Neben dem Versand an dt. Selbsthilfegruppen für deren lokale Pressearbeit erging die PresseInfo mit Interviewstimmen samt Anlage auch an ca. 30 weitere Redaktionsstellen (Print-/Onlinemedien, z. B. Gesundheits-, Reformhaus- und Krankenkassen-Magazine).  
-> Erfolgsberichte:

Welttag der Patientensicherheit am 17.09.
Der internationale Tag der Patientensicherheit wurde ins Leben gerufen, nachdem auf der Weltgesundheits-versammlung 2019 von 194 Ländern der Beschluss gefasst wurde, den Aspekt der Patientensicherheit weltweit zu verbessern und durch Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu gewährleisten. Patientensicherheit wird u. a. definiert als das, aus der Patienten-Perspektive bestimmte Maß, in dem das Gesundheitssystem und handelnde Personen: „einen Zustand aufweisen, in dem unerwünschte Ereignisse selten auftreten, Sicherheitsverhalten gefördert wird und Risiken beherrscht werden“ [1].

(Verlinkte) Quellen:
[1]  Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. 2020,“  https://www.tag-der-patientensicherheit.de/index.html

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>>Tipp: Haben Sie Erfahrungen gemacht, die Ihres Erachtens dem Aspekt der Patientensicherheit nicht gerecht werden? Dann können Sie dies melden! Hier (verlinkt) erfahren Sie mehr dazu! <<

Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2023:

In diesem Jahr treffen in der Zeitqualität folgende Faktoren zusammen:

Die Problematik der zunehmenden Duftstoffunverträglichkeit, unterlegt mit aktuellen Zahlen, Daten, Fakten und Berichten. Z.B. mit einer repräsentativen Studie (2019), einem publizierten Interview dazu (2023), Ergebnissen einer DAAB-Umfrage (auch Thema eines 2022 veröffentlichen Interviews), u.a. eine bundesweite Artikelserie (2023),  einem umfassenden Dossier (inkl. Expertenmeinungen u. Lösungsanssätzen) sowie Internationalen Beispielen und Lösungsansätzen in einer Online-Präsentation.(2023)

Motto 2023: „Patientenengagement zählt – Stimme der Patient*innen stärken! [4]

Viele Menschen (bereits jeder Fünfte in Deutschland!) erleben in Verbindung mit den leider zahlreichen Duftstoffbelastungen physische Beschwerden. [1][2] Das beeinträchtigt u.a. die medizinische Versorgung (Barrierefreiheit, Patienten-sicherheit).[3] Auch wenn die Themen Krankenhausreform und -Transparenzgesetz aktuell vielfach diskutiert werden: Vermutlich wurde dabei noch gar nicht an wichtige Aspekte bezüglich duftstoffsensibler (MCS)Patienten gedacht. Daher wurde anlässlich des Welttages ein Schreiben erstellt, von engagierten Patienten-vertretungen unterstützend unterzeichnet und bundesweit an alle Gesundheits-minister versandt.

Der Offene Brief steht Ihnen hier zur Verfügung:

(Die pdf-Veröffentlichung ist den Initiatorinnen und den auf S. 3 gelisteten Unterstützern vorbehalten. Natürlich sind Hinweise zu dem Offenen Brief auf weiteren Websites – unter Verwendung entsprechender Verlinkungen zu dem Dokument – herzlich willkommen!)

Wie können Sie den Offenen Brief regional nutzen? 
Zum Beispiel

  • im Rahmen der Aktion für regionale Kontakte mit Kliniken und Praxen 
  • auch für aktive Ansprachen außerhalb der Aktion bietet der Brief mit seiner Unterzeichner-Liste eine Unterstützung zur Themen-sensibilisierung

Als ergänzende Anlagen würden sich für Praxen z. B. eignen: ein Artikel von Prof. Dr. Schulte-Uebbing „Parfümfreie Praxis – warum?“ sowie ein beispielhafter Praxisaushang. Beides steht zum kostenlosen Download in dem hier verlinkten Dossier zur Verfügung.

Antwortschreiben der Ministerien:

Im Antwortschreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg heißt es u. a. 

„Gerne nehmen wir Ihre Informationen zur Thematik der Duftstoffbelastungen in Krankenhäusern auf und werden diese im weiteren Reformprozess in unsere Überlegungen mit einbeziehen“.

Hier (verlinkt) können Sie das vollständige Antwortschreiben einsehen.

Leider erhielten wir kaum Resonanz auf unsere Briefaktion an  17 Gesundheitsministerien. Doch es bot sich eine neue Gelegenheit unsere Anliegen zu platzieren im Rahmen des Aktionsplans des Bundesgesundheitsministerium u.a. für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Mehr dazu erfahren Sie hier (verlinkt).

(Verlinkte) Quellen:
[1] Steinemann A, Klaschka U (2019): Exposures and effects from fragranced consumer products in Germany. Air Qual Atmos Health 12(12): 1399–1404, https://doi.org/10.1007/s11869-019-00770-0
[2] Klaschka U., Interview „Plädoyer für mehr Duftstofffreiheit“ UMG 36 2-2023, s. oben verlinktes Dossier
[3] Pleschka S., Interview „Gefährdende Duftstoffe als unsichtbare Barrieren, UMG 35 4/2022, s. oben  verlinktes Dossier
[4] Welttag der Patientensicherheit https://www.tag-der-patientensicherheit.de/ 

Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2022:

Auch in Deutschland ist die Patientensicherheit ein wichtiges Ziel bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Doch es besteht unverändert ein großer Handlungsbedarf was die Gruppe der MCS-Patienten anbelangt. Diese Kurzpräsentation zeigt einige allgemeine Aspekte zur Patientensicherheit sowie spezielle Faktoren bezüglich der MCS-Patienten. 

Motto 2022: „Mach Dich stark für Patientensicherheit – Sichere Medikation“.

Wir haben anlassorientiert eine Kurzpräsentation veröffentlicht. Diese zeigt einige allgemeine Aspekte zur Patientensicherheit sowie spezielle Faktoren bezüglich der MCS-Patienten. 

Artikel zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2020:

Die Not der Patienten mit Multipler Chemikalien-Sensitivität (MCS) hinsichtlich der medizinischen (Notfall-)Versorgung bzw. Klinikaufenthalt

Mit freundlicher Genehmigung des UMG-Verlages stellen wir Ihnen (oben verlinkt) diesen Artikel, der auch internationale Beispiele und Lösungs-ansätze aufzeigt, als pdf-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Weitere Elemente des umfassenden Aktionspaketes 2020:

  • Überregionale Presseinformation (Versand über GENUK e.V.)
  • Vorbereitete Regionale Presseinformation zur lokalen Verwendung für SHGs.
  • FAQs zur Pressearbeit.
  • Anschreiben an alle Gesundheitsminister (Versand über GENUK e.V.)
  • Vorschlag: Homepage-Inhalte zum Aktionstag (deutsch, englisch, französisch)
  • Alle Details und Unterlagen dazu wurden hier im Forum „Leben mit MCS“ unter „Mitmachaktion“ eingestellt.

DOKUMENTATIONEN

MCS-Umweltpass

Dieser dient z. B. der Vorlage in Arztpraxen. In diesem Ausweis wird genau erklärt, worauf MCS-Betroffene zu achten haben, bei welchen Substanzen und Umgebungen sie vorsichtig sein sollten. Dies gilt auch für öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Kurkliniken usw. Alle MCS-Kranken haben die Möglichkeit, diesen Ausweis anzufordern. Gültigkeit erhält das Dokument jedoch erst mit einer ärztlichen Unterschrift! 

Hier verlinkt gelangen Sie zu weiteren Informationen und Bestellmöglichkeit.

Nicht-Organspender-Ausweis

Mit dem neuen Transplantationsgesetz wird jeder Mitbürger gefragt, ob er ein Organspender ist. Sofern Sie kein Organspender sein wollen, können Sie sich auf der hier verlinkten Internetseite der Patientengewerkschaft einen entsprechenden Ausweis als PDF-Datei ausdrucken und ausgefüllt mit Ihrem Personalausweis mitführen.

Röntgenpass

Seit dem 31.12.2018 sind Kliniken und Arztpraxen, in denen Röntgen-untersuchungen durchgeführt werden, nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und  anzubieten. Dennoch ist es, auch nach Meinung des Bundesamtes für Strahlenschutz, weiterhin ein wichtiges Instrument, um unnötige Wiederholungs-untersuchungen zu vermeiden und Vergleichs-möglichkeiten mit vorherigen Röntgenbildern zu schaffen.  Sie können den bestehenden Röntgenpass nutzen oder ein entsprechendes Formular kostenlos herunterladen. Das Dokument legen Sie dann dem untersuchenden Arzt bzw. der Assistenzkraft ggf. vor, damit die relevanten Daten ergänzt werden. Hier verlinkt finden Sie weitere Informationen und eine Download-Option.

MCS-Beschwerden-Tagebuch

Eine sinnvolle Maßnahme, um etwaigen Beschwerdeauslösern auf die Spur zu kommen (die winken ja leider nicht mit einer Fahne). Oder aber, um sich gezielt auf einen etwaigen Gutachter-Termin vorzubereiten. Um gut gerüstet und gewappnet zu sein:  Führen Sie für 2 – 3 Wochen ein Symptom-Tagebuch und händigen Sie dem Gutachter eine Kopie davon aus. Natürlich können Sie auch einzelne Tage mit besonderen Vorkommnissen und Auswirkungen ergänzend aufnehmen.

Tipp: Erstellen Sie eine 1-seitige Kopier-Vorlage („Formular“) für eine strukturierte Dokumentation – das erleichtert Ihnen das tägliche Ausfüllen und dem Gutachter ggf. die Sichtung. Wenn Sie 10 Kopien anfertigen, jeweils doppelseitig bedruckt, haben Sie  z.B. schon mal für 20 Tage ein Beschwerde-Tagebuch!

  • Fixe Daten können Sie vor dem PC-Ausdruck/vor dem Kopieren vorbefüllen: Überschrift, Name, die häufigsten Symptome (mit Spalte zum Ankreuzen je nach Tagesform)
  • Für variable Daten wie jeweiliges Datum, Aktivitäten etc. arbeiten Sie ein entsprechendes Füllfeld ein. Hier ergänzen Sie täglich abends manuell die jeweiligen Daten.

Wird der Gutachter das Tagebuch lesen? Vielleicht nicht unbedingt. Aber es gibt Fälle, in denen trotzdem im Gutachten ausgewiesen wurde „Ein umfassendes Beschwerdentagebuch wurde vorgelegt“. Es kann also nicht schaden – aber viel nützen!

Wir haben ein unverbindliches Muster (Word-Datei) für Sie erstellt:

Vor einem etwaigen Ausdruck können Sie das Formular ändern/ergänzen mit den fixen Daten:

  • Ergänzen Sie oben Ihren Namen, Vornamen

Zur Veranschaulichung sind einige Zeilen bereits mit möglichen Symptomen befüllt:

  • Passen Sie diese Texte Ihrem Bedarf entsprechend an und ergänzen in weiteren Zeilen IHRE häufigsten Symptome.
  • Für seltenere Symptome bzw. solche, die in das Formular nicht fest integriert wurden, können Sie einige Freizeilen belassen/nutzen (für manuelle Ergänzungen im Bedarfsfall)
  • Kreuzen Sie abends nur die Symptome an, die tatsächlich aufgetreten sind. Und zwar in der Spalte mit dem entsprechenden Stärkegrad.
  • Manche Beschwerden verklingen rascher, andere halten sogar über Tage an. Es wäre also sinnvoll auch dies zu verdeutlichen. Sie könnten dazu 4 unterschiedliche Farbstifte verwenden, um Ihre X-Markierung in der Symptomzeile vorzunehmen. Dazu ist unten eine erklärende Farbskala angeführt. Wenn Sie dieses Vorgehen nicht nutzen möchten: Löschen Sie diese Farbskala vor dem Ausdruck aus dem Dokument. Oder streichen Sie diese Zeile täglich manuell durch (Entwertung).

Der Rest des Musterexemplares ist selbsterklärend. Hier können Sie das beispielhafte Formular aufrufen, herunterladen und nach eigenen Wünschen überarbeiten: Beschwerden-Dokumentation MCS

Weitere Beispiele für hilfreiche Dokumentationen:

Mit der Zielsetzung Muster zu erkennen und daraus Schlüsse für eine bessere Alltagsbewältigung ziehen zu können. Die unverbindlichen Muster dienen Ihnen womöglich als Beispiele für den Entwurf einer eigenen Übersicht oder zu einer themenspezifischen Dokumentation. Über nebenstehende/nachfolgende Verlinkungen gelangen Sie bequem zu einer  entsprechenden Anbieter-Seite (sicherlich gibt es noch etliche weitere hilfreiche Tagebücher, die Sie im Internet aufspüren können):

Schreiben und Meldungen

Duftstofffreie Reinigungsmittel

Für die Gesundheit spielen Wasch- und Reinigungsmittel eine wesentliche Rolle. Sie dienen zwar der notwendigen Hygiene, durch ihre Anwendung können jedoch auch gesundheitsschädliche Stoffe wie z. B. allergene Duft- und Konservierungsstoffe in die Innenräume eingebracht werden. Besonders beeinträchtigt werden dadurch Menschen mit gesundheitlichen Vordispositionen. Wer mit diesem Problem zu kämpfen hat und ein Schreiben versenden möchte, das auch mit konkreten Daten und Studienverweisen Argumentationshilfe bietet, findet hier verlinkt ein Muster.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Daten, die die körperliche und geistige Gesundheit betreffen, sind extrem sensibel. Doch ab 2025 erhalten alle Versicherten automatisch die elektronische Patientenakte. Es sei denn, es wird ein entsprechender Widerspruch eingelegt. Wer dazu eine Mustervorlage sucht, wird u.a. hier (verlinkt) fündig.

E-Smog-Risiken: wie sag ich`s meinem Nachbarn?

Das leidige Problem der Erklärungen und Diskussionen. Hier (verlinkt) gibt es einen unterstützenden Infobrief zum Ausdrucken.

Mehr Patientensicherheit – Online-Portal zur Meldung von Patientenberichten 

Patienten, die sich in medizinische Behandlung begeben, verlassen sich i.d.R. darauf, dass alles getan wird, was hilft und alles vermieden wird, was schaden könnte. Doch die Praxis zeigt immer wieder Aspekte auf, wo sich die Patientensicherheit als verbesserungswürdig erweist. Um solche Ansatzpunkte zu erkennen und daraus zu lernen, haben einige Ersatzkassen und deren Verband ein Meldeportal für Patienten eingerichtet. Eine Chance insbes. auch für Allergiker, MCS-Betroffene oder duftstoffempfindliche Patienten, um entsprechende Erfahrungsberichte abzugeben und auf Handlungsbedarfe hinzuweisen. Hier geht`s zum Portal mit weiterführenden Informationen und Meldeformularhttps://mehr-patientensicherheit.de/

RATGEBER und Unterstützung

Bild von Dean Moriarty auf Pixabay

EUTB®– Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung
Die Teilhabe-Beratung gibt es zusätzlich zu anderen Beratungen. Deshalb heißen die Beratungs-Angebote „Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung“.  Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.  Im Fokus der Beratungen stehen die individuellen Bedürfnissen und Ressourcen jeder einzelnen Person. Die EUTB®-Berater unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.

Typische Beratungsthemen sind z.B.:

  • Antragstellung auf Schwerbehinderung
  • Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets
  • Teilhabeleistungen zur Jobsicherung
  • Unterstützungsmöglichkeiten 
  • uvm. (allerdings KEINE Rechtsberatungen)

Auf dieser Website erfahren Sie mehr über die EUTB® und ihre Leistungen: https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb

 

Zu MCS informierte die EUTB®  auf der hier verlinkten Webseite. Die Informationen können auch zielgruppenspezifisch ausgewählt werden (oben in der Leiste): Alltagssprache, leichte Sprache oder Gebärdensprache.  Die „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“ ist schon etlichen Betroffenen eine große Unterstützung gewesen bei Antragsverfahren oder sogar Gutachterterminen.

EUTB®-Beratungsstellen stehen bundesweit zur Verfügung. Hier  finden Sie ein Beratungs-Angebot in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort: https://www.teilhabeberatung.de/de-ls/beratung/beratungsangebote-der-eutb

(Verlinkte) Quelle: EUTB Website 

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MCS-verträgliche Kleidung: „Hilfe, ich habe nichts anzuziehen“ – Diese Aussage erreicht im Kreis MCS-Betroffener ganz neue Dimensionen. Denn die vielfältigen Unverträglichkeiten machen auch vor diesen Materialien nicht halt. Doch das Problem beschränkt sich nicht auf den Grundstoff.  Weitere Faktoren spielen eine wesentliche Rolle:  recyceltes Material mit Schadstoff-belastungen, verwendete Farbstoffe oder Waschmittel, chemische Reinigung oder Chemikalien, die verwendet wurden, den Stoff zu behandeln. Auch, um die Ware z. B. auf dem Transportweg vor Schädlings-befall zu schützen. Und dann sind da noch Umweltbelastungen wie Duftstoffe, die sich immer hartnäckiger an jede Faser in Reichweite klammern.

Menschen mit MCS haben oft Schwierigkeiten damit, neue (manchmal sogar alte) Kleidung zu vertragen. Das Problem kann darin bestehen, die Ausdünstungen der Kleidung einzuatmen, oder durch das Tragen eine Hautreaktion zu erleiden. Die Körperwärme trägt dazu bei, dass sich die Chemikalien der Kleidung in der Luft verteilen. Kleidung kann ein breites Spektrum (subtiler) Ausdünstungen/Ausgasungen abgeben.[1]  Einige davon reduzieren sich im Laufe der Zeit, weswegen viele Second-Hand-Produkte vorziehen würden. Allerdings funktioniert das nur, wenn die Wäsche auch „MCS-tauglich“ gepflegt wurde. Das reduziert die Optionen extrem, weswegen ein digitaler Second-Hand-Markplatz für Menschen mit Allergien und MCS geschaffen wurde: „AllergyAds“

Wäsche waschen reicht oft nicht aus, um die Schad-stofflast loszuwerden. Manche Kleidungs-stücke können nur noch mit einer aufwändigen Prozedur von unverträglichen Stoffen befreit werden – wenn überhaupt. [1] Einige Tipps sind auf der (hier verlinkten) US-Internetseite angeführt. Eine unverbindliche Deutsch-Übersetzung können Sie hier abrufen: Schadstoff-Beseitigung aus Kleidung für MCS-Betroffene

Neue Kleidung oder andere Wäschestücke können für Menschen mit Chemikalien- Unverträglichkeiten sehr problematisch sein, da neue Stoffe oft mit Chemikalien versetzt sind, die schwere Reaktionen hervorrufen können. Eine US-Bloggerin zeigt auf ihrer (hier verlinkten) Internetseite aufgrund ihrer praktischen Erfahrung verschiedene Möglichkeiten auf, um Wäschestücke von Schadstoffen zu befreien.[4] Eine unverbindliche Deutsch-Übersetzung können Sie hier abrufen: Wie man neue Kleidung für chemisch empfindliche Menschen geeignet macht

Produkt zur Entfernung Chemikalien und Düften aus Kleidung
Für Menschen, die an MCS oder einer Duftstoffallergie leiden, kann es äußerst schwierig sein, Kleidung und Textilien zu kaufen, die frei von Chemie und Duftstoffen sind. Fast alle Kleidung, Teppiche und andere Textilien werden chemisch behandelt, bevor sie in den Geschäften in die Regale kommen. Die meisten dieser Chemikalien sind auf den Etiketten nicht angegeben. OdorKlenz verweist auf deren „innovatives  Produkt“: eine lt. Hersteller giftfreie, sichere und effektive Methode zur Entfernung von Chemikalien und Duftstoffen aus Textilien beim Waschvorgang.[2]
Hier gelangen Sie zur Webseite des Produktanbieters.

 

Die Rückmeldungen MCS-Betroffener sind sehr unterschiedlich. Wie immer, spielen auch hier die individuellen Unverträglichkeiten eine Rolle: [3]

„Ich habe das flüssige OdorKlenz Liquid getestet: es funktioniert super,  besonders bei Naturmaterialien – bei Kleidungsstücken mit elastischen Fasern braucht es etwas länger, ggf. nochmals alles waschen mit dem Spül-programm.“ 

„Ich vertrage das Mittel leider überhaupt nicht, vermutlich wegen des enthaltenen Titandioxids.“

„Für die Wäsche kann ich es leider auch nicht verwenden. Aber ich habe festgestellt, dass die mit Duftstoffen kontaminierte Waschmaschine für mich dadurch wieder verwendbar wurde.“

Kontaminierte Waschmaschinen und Trockner

Weichspüler mit Duft zählen zu den hartnäckigsten Stoffen, da der Weichspüler einen Überzug über jeder einzelnen Stofffaser bildet und die Chemikalien/Duftstoffe beim Trocknen im Wäschetrockner geradezu in die Kleidung „eingebrannt“ werden können. [2] Beim Versuch hartnäckige Duftstoffe herauszuwaschen mussten einige MCS-Betroffene die Erfahrung machen, dass ihre Waschmaschine leider nachhaltig kontaminiert wurde.[3] Und alle Textilien, die in einer verunreinigten Maschine gewaschen oder getrocknet werden, können schließlich Reste von Chemikalien/Duftstoffen aufnehmen. [2][3]

Dass sich in Waschmaschinen Gerüche bilden können ist bekannt. Und im Internet sind natürlich einige Tipps zu finden, wie diese entfernt werden können. Beispielsweise auf folgenden Seiten:

Waschmaschine reinigen: Welche Hausmittel wirklich helfen

Die Waschmaschine stinkt? So schaffen Sie Abhilfe

Die Waschmaschine stinkt? Das beseitigt die Gerüche

Sauerstoffbleiche verstärkt die Waschkraft und hilft, schlechte Gerüche zu entfernen.

Sauerstoffbleiche besteht aus Natriumpercarbonat. Sie entfernt Flecken und Verfärbungen auf Textilien und Oberflächen. Zudem wirkt das Mittel bleichend, kalk- und fettlösend sowie wasserenthärtend. Oft verwendet wird es deshalb zur Reinigung von Küchenutensilien oder bei der Wäsche. Sauerstoffbleiche ist eine umweltfreundliche Alternative zu vielen chemischen Reinigungsmitteln. Sie ist vollständig biologisch abbaubar und hinterlässt keine für Umwelt oder Gesundheit bedenklichen Rückstände. Hier können Sie den vollständigen Artikel nachlesen:Artikel Fokus online, Marika Zwidl (24.04.23)

(Verlinkte) Quellen:
[1] https://eiwellspring.org/ei/DetoxingClothes.htm
[2]https://odorklenz.eu/de/content/19-parfum
[3] unverbindliche und persönliche Erfahrungsberichte MCS-Betroffener
[4] CHEMICAL FREE among friends https://chemicalfreeaf.com/f/new-clothes

MCS-Patienten-Leitfäden von Dr. Tino Merz

Medizinische Versorgung für MCS-Patienten
Leitfaden für MCS-Patienten, Teil l

MCS und Medizin:
Publikation (verlinkt) inArzt und Umwelt“ 11, 2/98

Hier finden Sie so wertvolle Hinweise wie z.B.

  • Die Allergie-Testsubstanzen müssen phenol- und glycerinfrei sein, andernfalls besteht Lebensgefahr bei hochgradig Sensibilisierten.
  • Autoimmunantikörpertests sollten bei entsprechendem Verdacht durchgeführt werden. Besonders bei Schwermetallbelastungen stehen Autoimmunerkrankungen im Vordergrund.
  • Bei Schwerstreaktionen wie Bewußtlosigkeit, Tremor, Hyperaktivtät etwa bei klinischen Provokationstests, sind auch manchmal Mediziner überfordert.
  • Notfallhilfe und Umgang mit unvermeidlichen Expositionen.

Expositionsminderung und ­Vermeidung
Leitfaden für MCS­-Patienten, Teil II

MCS und Expositionsvermeidung:
Die Publikation in „Arzt und Umwelt“ 11,  3/98  ist derzeit leider online nicht mehr verfügbar. Hier sind einige Tipps enthalten wie z.B.

  • zum Aufspüren von Expositionsquellen
  • zu Nahrungs- und Genussmittel
  • zur Hygiene
  • sowie zur Wohnung.

 

Der Sensitive toleriert Chemikalien nicht mehr, die vorher vertragen wurden (Definition der EPA 1997), bzw. die die Allgemeinbevölkerung verträgt (Definition von ZIEM 1992).

Nachfolgend haben wir einige Textauszüge für Sie aus dem Patientenleitfaden II zusammengestellt:

Auffinden der Exposition

Auslösende Stoffe können oft nicht (mehr) nachgewiesen werden. So sind Organo-phosphate schon kurze Zeit nach dem Einsatz weder im Umfeld noch im Organismus nachweisbar. Die Wirkung dagegen hält jahrelang an (EPA 1997). Vor diesem Hintergrund ist die chemische Analytik nur bedingt hilfreich. Für die schwerflüchtigen und durch ihren Geruch auch nicht identifizierbaren Stoffe ist die Hausstaubanalyse die empfindlichste Methode. Empfohlene Reflektion etwaiger Maßnahmen, die vor Beschwerdefeststellung umgesetzt wurden, wie z.B. Anwendungen von Holzschutzmittel, Anschaffungen oder Renovierungsmaßnahmen.  Und eine weitere Anregung: Geruchsquellen sollten rigoros beseitigt werden. Denn:

Klinische Erfahrungen haben gezeigt, daß sich der Gesamtzustand signifikant verschlechterte, wenn die Patienten angewiesen wurden, Gerüche zu ignorieren (ZIEM 1992).

Chemikaliensensitivität geht i. d. R. mit Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten einher

Ein überlastetes Immunsystem jedoch, das Nahrungsmittel zurückweist, schafft Defizite bei der Versorgung des Körpers

  • mit Energie, Aminosäuren und anderen essentiellen Stoffen.

Nahrungsmittel, bei denen ein Verdacht auf Unverträglichkeit vorliegt, müssen vier Tage gemieden werden. Das Prinzip der Rotationsdiät ermöglicht dem  Immunsystem eine Erholungsphase für jedes Nahrungsmittel. 90 % der Chemikalien-Sensiblen zeigen negative Reaktionen auf Leitungswasser, d.h. nur gefiltertes Wasser oder aus Glasflaschen (ohne Kohlensäure, auf Natriumgehalt achten). Allgemeine Verzehrempfehlung: Unbehandelte Nahrungsmittel aus biologischem Anbau.

Problemstoffe bei Hygieneprodukten

Dies sind insbesondere Duftstoffe sowie chemische Stabilisierungsmittel wie z. B. Formaldehyd und Phenol. Auf Weichspüler sollte generell verzichtet werden. Die Inhaltsstoffe sind zu beachten, z. B. ist zu meiden Aluminium in Deos oder Formaldehyd in Zahncremes. Grundsätzlich sollten Sprühdosen aller Art keine Anwendung finden, ebenso kein Toilettenpapier aus Recyclingpapier.

Mindestens einen Cleanroom schaffen in der Wohnung

Das wichtigste Zimmer ist dabei das Schlafzimmer. Es sollte viele Fenster haben, straßenabgewandt liegen und nur das Nötigste enthalten. Auf Tapeten, Wand- oder Deckenverleidung sollte ebenso verzichtet werden wie auf Teppiche. Es sollte ein Luftfiltergerät vorhanden sein (Metallgehäuse, HEPA-, Aktivkohlefilter sowie Formaldehydfilter). Bei entsprechender Indikation sollte so ein Gerät von der Krankenkasse übernommen werden (BSG AZ 3 RK16/95).

MCS-Überlebensleitfaden
„Prof. Gibson hat ein Buch von solider Wissenschaftlichkeit und mitfühlendem Verständnis über eine Krankheit geschrieben, die beides dringend braucht. Es ist ein sehr lesenswertes Werk, das denjenigen, die von diesem schwierigen und häufig missverstandenen modernen Gesundheits-problem betroffen sind, Inspiration und eine Fülle von sachkundigen Ratschlägen bietet. Es ist eine bemerkenswerte Sache: Ein Buch über MCS von einer Psychologin, die weiß, dass die Krankheit nicht psychisch bedingt ist.“ Lynn Lawson, M. A. [1]

Bild von svklimkin auf Pixabay

Pamela Reed Gibson ist Professorin der Psychologie an der James-Madison-Universität (JMU) in Harrisonburg, Virginia, USA. Seit 1994 ist sie hier auch Mitglied im Institutionellen Prüfungsausschuss und seit 2013 Co-Vorsitzende des Diversitäts-ausschusses des Fach-bereiches Psychologie. Außerdem ist sie seit 2007 Vorstandsmitglied von „The Chemical Sensitivity Foundation“.  Bereits seit 1992 untersucht sie die Auswirkungen von Umwelt-sensitivitäten auf das Leben. Ihre Datenbank-Sammlung umfasst relevante Informationen von mehr als 1400 MCS-Patienten. In zahlreichen Artikeln bezieht sie klar Stellung für die Umweltkranken. 2006 veröffentlichte sie das Buch MCS-Überlebens-leitfaden. Auch wenn sich der Forschungsstand weiter entwickelt hat – viele Inhalte sind noch relevant bzw. hilfreich! [1][2]

Menschen mit MCS stehen dem Leben oft mit sehr wenig medizinischer, staatlicher, sozialer oder finanzieller Unterstützung gegenüber. Folglich kämpfen sie sehr oft allein, um die Rätsel und Probleme einer sich entwickelnden Erkrankung zu lösen. Dieses Buch soll ihnen dabei helfen und enthält Hinweise zum Verständnis der aktuellen Forschung, zum Bereinigen des Haushaltes, zu einer bewussten Ernährung, zur Auswahl von und zum Umgang mit medizinischen Behandlungen, zur Suche nach sozialer und organisatorischer Unterstützung und zur Suche nach Behinderten-unterstützung. Diese zweite Auflage enthält überarbeitete und aktualisierte Informationen, die ihnen helfen, nicht nur zu überleben, sondern trotz ihrer Sensitivitäten glücklich zu leben.[1]

Das englische Original des Buches wird von der Autorin hier kostenlos zum Download angeboten: https://www.mcsresearch.net/take-action

Eine unverbindliche Deutsch-Übersetzung der Kapitel durften wir mit freundlicher Genehmigung der Autorin erstellen. Diese einzelnen Kapitel können Sie hier verlinkt aufrufen.

Dr. Jacobs Weg

Der Dr. Jacobs Weg ist nach eigenen Angaben eine Lebens- und Ernährungsweise, die zu nachhaltiger Gesundheit führt und Zivilisationskrankheiten entgegenwirkt. Die Website bietet viele allgemeine Informationen (nicht mcs-spezifisch!) rund um die Ernährung und Gesundheit. Und: Kostenlose Ratgeber zum Download.

Kostenlose Ratgeber zum Download von Dr. Jacobs z.B.

Rotationsdiät

  • Bei der Rotationsdiät essen Sie jeweils ein Lebensmittel und nehmen dieses oder ein anderes Lebensmittel aus der gleichen Familie nur einmal alle vier Tage zu sich.
  • Der Grundgedanke hinter der Lebensmittelrotation ist, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass es drei bis vier Tage dauert, um ein Lebensmittel aus Ihrem System zu entfernen, einige Ihrer Lebensmittelreaktionen entlarven und somit Lebensmittel vermeiden können, die als versteckte Allergene gewirkt haben.
  • Wegen der Kreuzreaktivität in Nahrungsmittelfamilien müssen Sie Nahrungsmittelfamilien gemeinsam isolieren. Da z. B. sowohl Weizen als auch Gerste zur Familie der Getreide gehören, würden Sie nicht am Montag Weizen und am Dienstag Gerste essen. Stattdessen würden Sie am Montag Lebensmittel aus der Familie der Getreide essen und erst am Freitag wieder welche zu sich nehmen.
  • Es gibt Leitfäden, die Ihnen helfen, eine Rotationsdiät mit unbedenklichen Lebensmitteln festzulegen. Im Allgemeinen empfehlen die Ratgeber, dass Sie mit einigen wenigen Lebensmitteln beginnen, von denen Sie wissen, dass sie verträglich sind, diese alle vier Tage in sehr einfachen Mahlzeiten mit nur ein oder zwei Lebensmittelkombinationen essen und dann langsam beginnen, weitere Lebensmittel zu essen und zu testen.
    Quelle: MCS-Überlebensleitfaden (Auszug aus o.g. Buch von Prof. Dr. Gibson)

Mehr zum Thema Rotationsdiät mit einer konkreteren Hilfestellung finden Sie z. B. auf der hier verlinkten Seite des Naturheilbundes.

Wohnungssuche

Die Wohnungsnot Umweltkranker ist groß.
Das Leben in einem Mehrfamilienhaus kann sehr belastend sein.
MCS- und EHS-Kranke haben es besonders schwer. Je mehr Menschen nämlich in einem Haus wohnen, desto höher sind die Expositionsrisiken aus Duftstoffen, Chemikalien und Elektrosmog. Doch ein sicherer Wohnraum und Rückzugsort ist für diese Betroffenen besonders wichtig!

Nimmt man es genau, stellt man fest, dass das einzige, was bei MCS wirklich hilft, eine schad-stofffreie, baubiologische Wohninsel ist. Nur mittels grösstmöglichem Expositionsstopp gegenüber Aus-lösern sowie Ruhe kann sich der Gesundheits-zustand stabilisieren bzw. verbessern.  Quelle  mit weiter-führende Informationen zu den Belastungsfaktoren für MCS-Kranke in Mehrfamilienhäusern auf der hier verlinkten Seite „Verein MCS-Haus (CH)“.

Wir alle kennen das große Problem eines sicheren Wohnraums /-umfeldes für Menschen mit MCS und/oder EHS. LiLeVi ist eine (im Aufbau befindliche) gemeinnützige Wohnraum-Plattform für hochsensible, neurodiverse Menschen. Dieses Online-Portal soll die Möglichkeit bieten, geeigneten Wohn-raum und Mitbewohner für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu finden. Es werden Suchkriterien bereit-gestellt, die auch überempfindliche Sinne berücksichtigen, beispielsweise beim Riechen, Hören oder auch im Umgang mit elektromagnetischen Feldern.

Die Wohnraumplattform ist mittlerweile ein fast funktionsfähiger Prototyp und soll binnen der nächsten Monate online gehen. Bis dahin besteht das Angebot, sich in eine Mailingliste aufnehmen zu lassen. Alle Nachrichten, die über diese Liste versandt werden, sind anonymisiert. Die Liste wird vom BZND e.V. getragen (rechtliches Zuhause der Wohnraumplattform). Nachfolgend stellen wir die entsprechenden Links für Sie bereit:

LiLeVi-Website: https://www.lilevi-unique.org/
Aufnahmewunsch in Mailingliste über diesen Link: https://lists.bznd.org/mailman/listinfo/lilevi_ehs_mcs_wohnen_mailingliste

Die Wohnraum-Problematik Elektrosensibler Menschen

Leidensgerechten Wohnraum in Deutschland zu finden ist für EHS-Betroffene schwer. Ebenso stellt die Erfordernis ge-eigneter Urlaubs-Unterkünfte eine Herausforderung dar. Es gibt einige Webseiten für EHS-Betroffene, die hier Unterstützung bieten möchten (ergänzend zu o.g. Portal). Falls Sie also auf der Suche nach einem strahlungsarmen Wohnraum/Urlaubs-domizil sind oder ein entsprechendes Objekt zur Verfügung stellen können: hier eine kleine Zusammenstellung (keine vollständige Übersicht) geeigneter Webseiten:

Waschen und reinigen

Das Land Salzburg hat eine Broschüre gestaltet „Waschen und reinigen mit Umweltverstand“. Darin werden u. a. folgende Aspekte beleuchtet:

  • Sauberkeit mit allen Mitteln?
  • Desinfektion im Haushalt?
  • Reinigen ohne Chemie?

Und auch allgemeine Tipps zur Reinigung und zum Waschen sind enthalten, inklusive einfacher Rezepte.

Hier  (verlinkt) können Sie die Broschüre aufrufen.

URTEILE

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Viele Umweltkranke hadern u. a. mit der Problematik der Beweislast. Und dem Gefühl überall auf  Hürden zu stoßen. Auf der Suche nach Argumentationshilfen und Unterstützung können sich auch Berührungspunkte zu rechtlichen Themen ergeben. Das Rechtsthema ist ein umfassendes Feld und erfordert fachkompetente Beratung und Begleitung durch entsprechende Experten. Das sind wir nicht und wir leisten keinerlei medizinische oder (sozial-) rechtliche Fachberatung. Sie finden auf dieser Seite also keine vollständigen Übersichten. Aber evtl. den ein oder anderen unverbindlichen Hinweis, der Sie interessieren könnte und Ihre Recherchen unterstützt.

CFS/ME  in der Rechtssprechung

Beispielhafte Urteile (Unverbindliche Auswahl – keine vollständige Übersicht! Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar; bei einem entsprechenden Bedarf wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Berater des jeweiligen Fachbereiches):

Urteile (2022): Alternative Arzneimittel als Krankenkassen-Leistung für CFS-Kranke

EHS  in der Rechtssprechung

Beispielhafte Urteile (Unverbindliche Auswahl – keine vollständige Übersicht! Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar; bei einem entsprechenden Bedarf wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Berater des jeweiligen Fachbereiches):

Verbrauchszähler (Smartmeter): Beim Thema Rechtsanspruch auf den Schutz vor unnötigen Funkbelastungen sind wir in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich noch in der Steinzeit. Die Gerichte in Frankreich und Belgien lassen Elektrohypersensible, die unter Smart Metern leiden, nicht mehr im Stich. Neue Urteile zu Verbrauchszählern schützen Elektrosensible: mehr siehe diagnose:funk https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2013

Mobilfunkstrahlung: Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Nach dem Urteil des FG Köln können Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen als außergewöhnliche Belastungen bei der EKST abgezogen werden. Rechtsindex-Artikel zum Urteil vom 08.03.2012 – 10 K 290/11 des Finanzgerichtes Köln

MCS in der Rechtssprechung

Beispielhafte Urteile (Unverbindliche Auswahl – keine vollständige Übersicht! Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar; bei einem entsprechenden Bedarf wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Berater des jeweiligen Fachbereiches):

Beruf

Urteil (1996): Klageverfahren einer Lehrerin wegen unerwünschter Versetzung in den Ruhestand mangels Dienstfähigkeit – Chemikalienunverträglichkeit

  • Für die Bejahung der Dienstfähigkeit ist nicht Voraussetzung, dass der Beamte uneingeschränkt seinem statusrechtlichen Amt (hier: Gymnasiallehrerin im Amt einer Studienrätin) entsprechend verwendungsfähig ist.
  • Vielmehr ist der Beamte (weiterhin) dienstfähig, wenn bei der Beschäftigungsbehörde (hier: Freistaat Bayern) ein Dienstposten zur Verfügung steht, der seinem statusrechtlichen Amt zugeordnet werden kann und gesundheitlich für ihn auch geeignet ist. (Rn. 80) (redaktioneller Leitsatz)
  • Bei einer möglichen Dienstunfähigkeit auf Grund einer Chemikalienunverträglichkeit einer Lehrerin muss der Dienstherr die für ihren Einsatz in Betracht kommenden Schulen konkret und nachvollziehbar überprüfen. (Rn. 81 – 88) (redaktioneller Leitsatz)
  • Die „Suchpflicht“ nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit erstreckt sich auch auf eine Tätigkeit der Lehrerin außerhalb des Gymnasialbereichs. (Rn. 94) (redaktioneller Leitsatz)
  • VGH München, Urteil v. 28.02.2018 – 3 B 16.1996
  • Quelle und weiterführende Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-8666?hl=true

Therapie /Ernährung

Urteil (2021): MCS-Kranke und Klage betr. Beihilfefähigkeit von Magnesium-Orotat und diesbezügliche Anerkennung als Rezepturpräparat

  • Das streitgegenständliche Rezepturpräparat „Magnesium-Orotat 100g“ ist in dem vorliegenden Fall vom Gericht als sog. Präsentationsarzneimittel i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG anerkannt worden und unterliegt damit dem Beihilfegesetz.
  • „Aus diesem Grund kann nicht die Rede davon sein, dass das streitgegenständliche Rezepturarzneimittel geeignet wäre, einen täglichen Bedarf „zu ersetzen“ – vielmehr ist es in der ganz spezifischen, ärztlich verordneten und verantworteten Dosierung ein Ausgleich dafür, dass die Ehefrau des Klägers gerade krankheits-bedingt nicht in der Lage ist, ihren täglichen Bedarf an lebens-notwendigen Substanzen mit üblicher Nahrung gefahrfrei zu stillen.“
  • VGH München, Urteil v. 20.12.2021 – 14 B 19.1283
  • Quelle und weiterführende Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-41403?hl=true

Urteil (2018): Private Krankenkasse unterliegt im Rechtsstreit um Erstattung der Kosten für orthomolekulare Therapie

  • In Abänderung des Urteils 2-23 O 456/15 des LG Frankfurt hat das Berufungsgericht des OLG Frankfurt (7 U 103/16 am 20.12.18) die Verpflichtung einer Krankenkasse zur Erstattung der Behandlungskosten, Laborleistungen und notwendigen Präparate für die Behandlung einer multiplen Chemikalienempfindlichkeit (MCS)-Erkrankung mittels der orthomolekularen Methode bejaht.
  • Bei der MCS handelt es sich um eine anerkannte Multisystemerkrankung, für die es keinen wirksamen schulmedizinischen Ansatz gibt.
  • Einzig anerkannte Methode ist die orthomolekulare Therapie, deren essentieller Bestandteil auch der Einsatz von Vitaminen, Nähr- und Stärkungsmitteln sowie Nahrungsergänzungsmitteln ist.
  • Nach dem jetzt vorliegenden Urteil des OLG Frankfurt darf eine Krankenkasse die Erstattung solcher alternativen Präparate nicht mit Hinweis auf das Fehlen eines physiologischen Mangelzustandes ablehnen.
  • Gemäß den Ausführungen des OLG Frankfurt gilt die orthomolekulare Therapie als alternative Behandlungsmethode als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Für die Frage, ob eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kommt es nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf die Auffassung des Versicherungsnehmers oder des behandelnden Arztes an. Vielmehr ist ein objektiver Maßstab anzulegen, der durch ein Gutachten aufgezeigt werden kann.
  • Nachdem das LG Frankfurt rechtsfehlerhaft auf die Einholung eines Gutachtens verzichtet hatte, wurde dies in der Berufungsinstanz nachgeholt. Die beauftragte Sachverständige, eine ausgebildete und praktizierende Schulmedizinerin, ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es keinen schulmedizinischen Behandlungsansatz gibt, wohingegen die angewandte orthomolekulare Therapie auf einem medizinisch nachvollziehbaren Ansatz beruht und die Krankheit zumindest lindert, sodass der Ausschlusstatbestand in den Versicherungsbedingungen für Nähr- und Stärkungsmittel nicht greift.
  • Das OLG hat nicht nur dem Zahlungsanspruch, sondern auch dem Feststellungsanspruch für zukünftige Erstattungsleistungen stattgegeben.
  • Quelle und weiterführende Informationen:
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/kostenerstattung-fuer-orthomolekulare-therapie-durch-private-krankenversicherung_152354.html

Urteil (2010): Parfümbelastete Therapiestunde für Duftstoffallergiker nicht zumutbar

  • Eine Frau mit einer schweren Duftstoffallergie und MCS hat einen Prozess gewonnen, den ihre Therapeutin gegen die kranke Frau angestrebt hatte.
  • Trotz Vereinbarung, dass die Therapeutin am Tag der Behandlung duftfrei sein solle wegen der Problematik der Patientin, verwendete diese ein Parfüm.
  • Die Patientin konnte das Parfüm nicht tolerieren und brach die Therapiesitzung ab. Trotzdem stellte die Therapeutin die Therapiesitzung in Rechnung und zog vor Gericht, nachdem die unter Duftstoffallergien leidende Frau sich weigerte zu zahlen.
  • Amtsgericht Rheinbach (2010)

Urteil (2015): Diätverpflegung ist steuerlich absetzbar bei chronischer Stoffwechselstörung 

Bei einer chronischen Stoffwechselstörung können ärztlich verordnete Vitamine und andere Mikronährstoffe als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Eigenglich sind Mikronährstoffe eine nicht absetzbare Diätverpflegung (Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG).

Dieses Verbot gilt nicht für Arzneimittel i.S. des § 2 AMG, auch wenn die Arzneimittel im Rahmen einer Diät eingenommen würden. Aufwendungen hierfür seien vielmehr als Krankheitskosten nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn die Einnahme der Medikamente einer Krankheit geschuldet und die Medikation durch ärztliche Verordnung nachgewiesen sei. So ein hier nachzulesendes Urteil: BFH, Urteil vom 14. 4. 2015 – VI R 89/13 (lexetius.com/2015,1912)

Wohnen

Urteil (2003): Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfum) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

  • In einer Wohnungseigentumsanlage mit 4 Wohnungen kam es zu Missstimmungen, als eine Wohnungseigentümerin im Hausflur Geruchsspray und Parfum versprühte und auf ihrem Balkon Duft- bzw. Rauchkerzen abbrannte.
  • Die übrigen Wohnungseigentümer fanden diese Gerüche unerträglich. Eine Einigung konnte zwischen den Wohnungseigentümern nicht erzielt werden. 
  • Die verklagte Wohnungseigentümerin sollte es unterlassen, „Geruchsstoffe durch speziell für die Erzeugung von Gerüchen vorgesehene Vorrichtungen, wie Rauchkerzen, Geruchsverdampfer, Geruchstücher, Sprays oder Flüssigkeiten außerhalb ihrer Wohnung, also auch nicht auf ihrem Balkon und im Garten, im Haus und auf dem Grundstück des Hauses… zu verteilen“.
  • OLG Düsseldorf, Az.: 3 Wx 98/03,Beschluss vom 16.05.2003
  • Verlinkte Quelle und weiterführende Informationen: RA Kotz.de, Duftstoffe

Urteil (2007): Zur früheren gerichtlichen Aufhebung einer Räumungsvollstreckung wegen Erkrankung

  • BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 , Beschluss vom 22.11.2007, Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006, LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006
  • „Die Räumungsvollstreckung würde das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden, gutachterlich bestätigte schwere neurotoxische Schädigung, allergische Reaktionen im Sinne einer MCS“
  • Gegen diese Beurteilung eingereichte Rechtsbeschwerde hatte Erfolg. Aber auch richterlichen Verweis darauf: „….dass besonders gelagerte Einzelfälle dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für
    einen längeren Zeitraum und in absoluten Ausnahmefällen auf unbest. Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.20051 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).
  • Verlinkte Quelle und weiterführende Informationen: dejure.org, Rechtssprechung BGH 22.11.2007 IZB104/06

Urteil (2001): Schmerzensgeld wegen Hausflur-Reinigung mit giftigen Chemikalien und unsachgemäßer Anwendung

Urteil (1992): Recht zur Mietminderung von 25 % aufgrund durch Formaldehyd belasteter Raumluft

  • Weist die Raumluft einer Mietwohnung ein Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm auf
  • und kommt es dadurch zu einer Geruchsbelästigung sowie einer Gesundheitsgefahr,
  • so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen.
  • Auch wenn der Grenzwert dafür nicht ständig, aber wiederholt überschritten wird.
  • Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen hervor, Urteil vom 21.08.1992 – 1 C 191/91 –
  • Verlinkte Quelle und weiterführende Informationen:  Kostenlose Urteile, Amtsgericht Bad Säckingen, Urteil vom 21.08.1992 | 1 C 191/91